EHRENCODEX
der
„STADTGARDE AUGUSTA TREVERORUM 1977“ e. V.
Stand : 01. Mai 2007
( EHRENCODEX im Sinne des Paragraphen 4, Abs. 5 der Satzung vom 12.05.2004 )
Vorbemerkung
Mit der Gründung der Stadtgarde AUGUSTA TREVERORUM und der anschließenden Eintragung in das Vereinsregister sind den Mitgliedern des Vereins neben ihren Rechten auch eine Anzahl von Pflichten entstanden.
Diese Rechte und Pflichten sind eindeutig im BGB fundiert und werden in der gültigen Satzung des Vereins überwiegend herausgestellt.
Das Gesetz lässt es zu, besondere, dem Verein eigentümliche Verhaltensregeln für bestimmte Mitglieder in einer eigenen Ordnung festzulegen. In dieser Ordnung kann auch geregelt werden, wie bei Verstößen zu verfahren ist oder wie gute Leistungen gewürdigt werden können. Auch ist es sinnvoll, in dieser Ordnung die Hierarchie im Aktivencorps festzulegen.
Die Grundlage für diesen „EHRENCODEX“ ist die gültige Satzung.
Besonderheiten der aktiven Mitgliedschaft werden in diesem EHRENCODEX dargestellt und von jedem aktiven Mitglied durch die Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag anerkannt.
Der EHRENCODEX kann ohne Satzungsänderung neuen Verhältnissen im gesellschaftlichen Umfeld angepasst werden.
Er ist für alle aktiven Mitglieder bindend.
Die Kommandantur überwacht die Einhaltung und Durchführung des EHRENCODEX.
Für die Herausgabe und Änderung des EHRENCODEX ist der geschäftsführende Vorstand verantwortlich. Er kann sich dabei mit dem erweiterten Vorstand beraten.
Zweck und Ziele des Vereins machen es erforderlich, dem einzelnen aktiven Mitglied bindende Regeln für das Verhalten in Uniform aufzuerlegen. Nur durch das strikte Befolgen dieser Regeln wird es möglich, dass das Gardecorps im Sinne des in der Satzung festgelegten Vereinszweckes repräsentativ tätig wird.
